Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Liefer- und Zahlungsbedingungen)
Gradwohl Printproduktionen GmbH – 1030 Wien
01. Bei Beauftragung der Gradwohl Printproduktionen GmbH gelten ausschließlich diese Bedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden nur so weit anerkannt, soweit sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen. Anderweitige Nebenvereinbarung oder Abweichungen müssen schriftlich mit der Gradwohl Printproduktionen GmbH festgesetzt werden. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
02. Angebote samt allen Immaterialgüterrechten sind sachlich und geistig unser Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Uns überlassene Muster werden gegen Ersatz zurückgestellt, falls binnen 3 Monaten verlangt. Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend, wenn nichts anderes vereinbart ist.
03. Agenturleistungen:
Vor Angebotslegung für Produktionsleistung erstellte Konzepte werden mit einer unverbindlichen Grobkostenschätzung mit einem fairen Honorar verrechnet. Die Konzeptkosten werden im Vorfeld mit der Gradwohl Printproduktionen GmbH vereinbart und richten sich nach Aufgabenstellung und Aufwand. Der vereinbarte Betrag wird bei Auftragserteilung dem Gesamtauftrag angerechnet.
Alle von der Gradwohl Printproduktionen GmbH geleisteten Vorarbeiten, wie kreative, konzeptionelle und organisatorische Leistungen, sind im Falle einer Stornierung des Auftrages oder des Produktionsangebotes zum Zeitpunkt der Stornierung in der vollen Höhe fällig.
04. Produktionspreise ab Werk oder Lager, verstehen sich exkl. besondere Verpackung (Pappe, Karton, Kiste), Fracht und Versicherung. Alle Rechnungen zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Alle Zahlungen haben abzugs- und spesenfrei für die Gradwohl Printproduktionen GmbH zu erfolgen. Bei Bekanntwerden von wirtschaftlichen Verschlechterungen beim Auftraggeber kann die Gradwohl Printproduktionen GmbH einseitig neue Zahlungsmodalitäten festlegen, zusätzliche Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
05. Der Vertrag wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Mehr-/Minderlieferungen von bis zu 10% gelten als akzeptiert und sind entsprechend zu entlohnen. Überlassene Materialien sind frei Gradwohl Printproduktionen GmbH zu liefern. Für die Richtigkeit und Freiheit von Rechten Dritter haftet der Auftraggeber.
06. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Gradwohl Printproduktionen GmbH. Sie darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der Kauferlös zur Gradwohl Printproduktionen GmbH geht, die Kaufpreisforderung an die Gradwohl Printproduktionen GmbH schriftlich zediert und diese Zession in den Büchern vermerkt wird. Für alle diesbezüglichen Nachteile der Gradwohl Printproduktionen GmbH haftet der Auftraggeber uneingeschränkt. Bei Zahlungsverzug gelten 7,5% über der jeweiligen Bankrate der ÖNB als vereinbart. Der Auftraggeber/Kunde hat keinerlei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht. Alle Mahn- und Inkassospesen trägt der Auftraggeber/Kunde.
07. Überlassene Muster werden per Wunsch des Auftraggebers/Kunden auf dessen Kosten zurückgestellt. Sollte die Gradwohl Printproduktionen GmbH binnen 2 Jahren nach der letzten Verwendung dieser Formen oder Werkzeuge für den Auftraggeber/Kunden, bzw. binnen 3 Monaten bei Mustern, keine solche Aufforderung erhalten, ist die Gradwohl Printproduktionen GmbH berechtigt, diese zu entsorgen oder anderwärtig zu verwenden. Mit dieser Verwendung oder Verfügung gehen diese Sachen unentgeltlich in das Eigentum der Gradwohl Printproduktionen GmbH über. Diese uneingeschränkte Verfügungsberechtigung gilt auch für von der Gradwohl Printproduktionen GmbH angefertigte Muster.
08. Mängelrügen haben grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche schriftlich zu erfolgen. Die Gradwohl Printproduktionen GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern, ersatzzuliefern oder eine Preisminderung zu gewähren. Unsere Haftung erlischt bei unsachgemäßer Einwirkung auf die von uns gelieferten Waren durch den Auftraggeber/Kunden oder durch Dritte. Auch bei Inanspruchnahme durch befugte Dritte bei Gefahr im Verzug ersetzt die Gradwohl Printproduktionen GmbH nur jene Aufwendungen, die bei Nachbesserungen durch uns entstanden wären. Grundsätzlich ist die Verschuldenshaftung mit dem Wert der gelieferten Ware der Höhe nach begrenzt.
Die Gradwohl Printproduktionen GmbH haftet ebenso wenig für beigestellte Konstruktionsanweisungen oder sonstige Instruktionen zur Fertigung. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, uns diesbezüglich auch gegen Ansprüche Dritter vollkommen freizustellen. Bei Druckaufträgen gelten die Usancen des graphischen Gewerbes als vereinbart. Für Fehler in Druckvorlagen und Bürstenabzügen, die vom Auftraggeber/Kunden freigegeben wurden, haften wir nicht.
Bei Erstfertigungen von Großproduktionen liefern wir vor der Serienfertigung auf Wunsch ein Muster, welches vom Auftraggeber/Kunden freizugeben ist. Erfolgt dies nicht binnen längstens drei Wochen, gilt das Muster als genehmigt. Serienproduktionen erfolgen aufgrund des Musters innerhalb der üblichen Toleranzen. Die Gradwohl Printproduktionen GmbH haftet nicht für beigestellte Muster, Formen und Vorlagen.
09. Die Gradwohl Printproduktionen GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Gegenüber Unternehmern haftet die Gradwohl Printproduktionen GmbH nicht für Sach- und Folgeschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige davon abgeleitete Ansprüche. Diese Freizeichnung ist auf weitere Vertragspartner bei sonstiger Haftung des Auftraggebers/Kunden zu überbinden. Der Auftraggeber/Kunde ist nicht zur Abtretung der ihm gegen uns zustehenden Ansprüche berechtigt.
10. Lieferungen erfolgen ab Werk des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Lieferung durch Dritte erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an die den Transport durchführende Person. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Wünscht der Auftraggeber eine spätere Lieferung als ursprünglich vereinbart, haftet der Auftragnehmer ab dem ursprünglichen Liefertermin nicht mehr für den zufälligen Untergang und fahrlässig herbeigeführte Schäden an der Ware. Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen kann der Auftraggeber/Kunde schriftlich zurücktreten, Schadenersatzansprüche sind aber in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Grundsätzlich ist die Haftung für Schadenersatz auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Für beigestellte Pläne, Unterlagen oder Sachen haftet der Auftraggeber/Kunde insbesondere, dass diese nicht in Rechte Dritter eingreifen und wird die Gradwohl Printproduktionen GmbH in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos halten. Für Werke, die die Gradwohl Printproduktionen GmbH herstellt, behält die Gradwohl Printproduktionen GmbH alle Immaterialgüterrechte; dem Auftraggeber wird lediglich ein widerrufliches und nichtexklusives Nutzungsrecht eingeräumt, und zwar eingeschränkt auf das Recht der Verbreitung. Alle anderen Rechte, insbesondere das Recht zur weiteren Verwendung, Verarbeitung, Veränderung und sonstiger Verwertung verbleibt bei der Gradwohl Printproduktionen GmbH.
12. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wien.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Gradwohl Printproduktionen GmbH, A-1030 Wien, Erdberger Lände 12/20